KRANKSCHREIBUNG UND BETREUUNG VON INFIZIERTEN

KRANKSCHREIBUNG UND BETREUUNG VON INFIZIERTEN

Zur Krankschreibung von Infizierten sieht der Gesetzgeber folgende Regelung vor: „Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie gilt eine Sonder Regelung: Ärzte dürfen Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache für die Dauer von bis zu sieben Tagen krankschreiben. Die AU kann einmalig um bis zu weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Diese Regelung gilt bis 31.3.2022.“

Nicht alle Ärzte machen von dieser Regelung Gebrauch, sondern bestellen sich diese hochansteckenden Patienten mit Atemwegserkrankungen in sogenannte Infekt-Sprechstunden. Häufig auch ohne Termin sitzen dann Dutzende im kleinen Warteraum oder müssen auf der Straße (oft sehr lange) stehen. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das der Genesung von Patient*innen dient. Hinzu kommt: einerseits sofortige Quarantäne für noch Gesunde während Kranke in Praxen erscheinen müssen. Den guten alten Hausbesuch gibt es ja schon lange nicht mehr, höchstens für bettlägerige Patienten. Oft gibt es auch für schwer kranke Patienten erst sehr spät Termine und in der Regel keine Hausbesuche. Geimpft wird dagegen auch am Wochenende.

UMSETZUNG DER EINRICHTUNGS­BEZOGENEN IMPFPFLICHT

UMSETZUNG DER EINRICHTUNGS­BEZOGENEN IMPFPFLICHT

EINSCHÄTZUNGEN EINER FACHKRAFT

Klar ist aus derzeitiger Sicht eigentlich gar nichts. Keiner weiß, wie die praktische Umsetzung erfolgen soll. Die Arbeitgeber melden Mitte März ihr umgeimpftes Personal, bis dahin und darüber hinaus dürfen alle weiter arbeiten. Nun kommen die bereits jetzt völlig überlasteten Gesundheitsämter ins Spiel und sprechen ggf. ein Betretungsverbot aus. In welcher Form diese Meldung passieren soll ist ebenfalls unklar. Auf keinen Fall darf der Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt kündigen, da begibt er sich juristisch auf recht dünnes Eis. Auch für die Angestellten ist es nicht ratsam, selbst zu kündigen.

Das Worst Case Szenario wäre, wenn dennoch alle nicht Geimpften sowie die Kolleginnen, welche nicht geboostert werden wollen, ausfallen. Wir haben schon jetzt in allen Bereichen unbesetzte Stellen sowie auch hohe Krankenstände. Das heißt im Umkehrschluss, noch mehr Überstunden, noch mehr einspringen, kein geregeltes frei am Wochenende. Patienten in der ambulanten Pflege würden wir zuerst absagen. Diese müssten dann von Angehörigen versorgt werden. Neue Bewohner im Pflegeheim und in den Demenz- Wohngruppen werden schon jetzt nicht mehr aufgenommen, weil wir nicht wissen wie sie in der Zukunft adäquat versorgen werden können.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport fordert von den Pflegeeinrichtungen alle 2 Wochen eine Abfrage zum Impfstatus aller MA, die Einrichtungsleitungen sind verpflichtet diese zu erfassen und weiterzuleiten. Das sind riesige Dateien mit Erfassung der 1./2./3. Impfung bzw. Genesung oder ohne Impfung. Das alles noch nebenbei. Natürlich wird auch der Impfstatus aller Wohngruppen und Heimbewohner abgefragt sowie in den Betreuten Wohnanlagen. Zusätzlich soll der Impfstatus aller Kunden in der ambulanten Pflege erhoben werden. Ein Datenwust, der „nebenbei“ von den Pflegeeinrichtungen erhoben werden soll. Eine Zumutung!

NOVAVAX IST KEIN TOTIMPFSTOFF !

NOVAVAX IST KEIN TOTIMPFSTOFF !

Unwidersprochen geistert in den Medien die Behauptung, Novavax sei der von Impfskeptikern gewünschte Totimpfstoff. Dabei ist auch Gesundheitsminister Lauterbach der Meinung, dass Novavax kein Totimpfstoff ist. „Aber weil so viele Ungeimpfte nur Totimpfstoff wollen, warum auch immer, wird bald erhältliches Novavax als solcher bezeichnet.“ (FR, e-paper vom 29.12.2021)

Tatsächlich handelt es sich handelt es sich um einen proteinbasierten Impfstoff, bei dem eine relativ neue Technologie zum Einsatz kommt. Die Viruspartikel, die im Impfstoff enthalten sind, werden nicht aus Viren sondern aus Zellkulturen gewonnen. Die Spikeproteine sind künstlich hergestellt und benötigen Zusatzstoffe (Adjuvantien), um die Wirkung zu verstärken. Es handelt sich also keineswegs um einen herkömmlichen, konventionellen Impfstoff. Die EMA hat auch diesem Impfstoff nur eine bedingte Zulassung erteilt.

Hintergrundinfo: Die EU Kommission unterzeichnete den Vertrag mit Novavax bereits am 4. August 2021. Laut diesem Vertrag kann Novavax zunächst 100 Millionen Dosen des Impfstoffs an die EU liefern. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit weitere 100 Millionen in den Jahren 2022 und 2023 zu erwerben. Für das erst Quartal haben die Mitgliedstaaten 27 Millionen Dosen bestellt, die zu den 2,4 Milliarden Dosen von Biontech und ca. 1,2 Milliarden Dosen der anderen vorläufig zugelassenen Impfstoffe hinzukommen.

IMPFPFLICHT !

IMPFPFLICHT !

DIE IMPFPFLICHT IN PFLEGEBERUFEN

Die Impfpflicht in Pflegeberufen zum 15.3.2022 ist in den Kommunen und Landkreisen heftig umstritten. Die Gesundheitsämter wären am Limit und könnten keine zusätzlichen Prüfaufgaben übernehmen. Der Kreis Vorpommern-Greifswald erklärte, sie werden die Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht durchsetzen! Die Gesetzeslage ist äußerst unklar. So müssen die rund 400 Landkreise selbst entscheiden. Die „Freistellung“ von Ungeimpften ist ebenfalls nicht geklärt. Die Weiterbeschäftigung geht in jedem Fall solange, bis sich das entsprechende Gesundheitsamt gemeldet hat. Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen rechnen mit Klagen der Beschäftigten und Klagen der Angehörigen, wenn eine entsprechende Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.

Reinhard Berner, Klinikdirektor der Dresdner Kinderklinik und Mitglied des Corona-Expertenrates des Bundes, hat sich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen und setzt sich für das Wohl des Kindes ein.

Laut dem Fernsehmagazin Frontal arbeiten bundesweit 1,7 Mio. Menschen in Pflegeberufen. Nach Schätzungen sind davon über 11% ungeimpft = 187.000. Allein im Raum Stuttgart gibt es rund 4.000 Ungeimpfte.

Die Beschäftigten bei Caritas in der ambulanten Pflege in Berlin betreuen täglich 28 Menschen (Hausbesuche). Fällt dort einer aus, weil er nicht weiter beschäftigt werden kann, würde sich die Zahl verdoppeln und das wäre nicht mehr leistbar.

Zu dem sehr schnell beschlossenen 1. Gesetz der neuen Bundesregierung und den fehlenden Ausführungsbestimmungen des Gesetzes wollte Gesundheitsminister Lauterbach auf Anfrage von „Panorama“ keine Auskunft geben. Dafür sprang aber der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dr. Dahmen, für ihn in die Bresche. Es wird nach ihm eine vollständige Impfpflicht geben und das Gesetz müsste dann eben noch einmal „nachgeschärft“ werden, um die Patienten zu schützen. Nach seiner Aussage hätten die Arbeitgeber die Pflicht, ungeimpftes Personal freizustellen und zu überprüfen, ob der Impfnachweis stimmt. Viele Leiter der entsprechenden Betriebe sehen sich dazu nicht in der Lage. Das stimmt aber auch nicht. Erst einmal muss das Gesundheitsamt die Betriebe anschreiben und dann, wenn die Betriebe nachweisen, das sonst der Betrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten ist, prüfen, ob es Ausnahmen gibt, um den Ablauf sicher zu stellen. Aber die Ausnahmen könnten zum Dauerkonflikt werden. Wenn die Ausnahmen zur Regel werden, wird es zum Scheingesetz. Einige Kliniken prophezeiten schon, dass dann Abteilungen geschlossen werden müssten. Dr. Dahmen dazu, dann müssten eben Betten abgebaut werden.

Bei den Artemed-Kliniken in Freiburg mit 1.750 Beschäftigten wurde bereits am 1.1.2022 die Impfpflicht durchgesetzt. 100 Beschäftigte wurden ohne Lohnfortzahlung „freigestellt“. Hoffentlich klagen einige dagegen!

ANGESTECKT !

ANGESTECKT !

Ein naher Freund hatte sich überreden lassen, sich Anfang diesen Jahres doch impfen zu lassen. Nicht aus Überzeugung, sondern weil er mit seiner Frau und seinen Kindern in den Ferien eine Ferienunterkunft anmieten wollte. Bis dahin hatte ihn sein Immunsystem negativ durch die Krise manövriert. Kurz nach der 1. Impfung hat er sich mit Omikron infiziert.

QUARANTÄNE !

QUARANTÄNE !

Mein Projektleiter hat gestern angewiesen, dass alle Mitarbeiter in den Fluren und in unserem Empfangszimmer eine Maske zu tragen haben und man alle Anliegen vor der Tür unserer Empfangsdamen, also im Flur, abstimmen und besprechen soll.  

Nicht das ihr das falsch versteht, es gibt bei uns eben Menschen die Angst für sich und ihre Familienangehörige haben.

Dies respektiere ich im vollen Umfang und trage selbstverständlich eine Maske, obwohl der selbe Herr eine Stunde später mit unzähligen Mitarbeitern (10–20 Leuten) ohne Maske eine Besprechung abhält!! Absurdistan!!

Gestern Abend, gegen 18 Uhr bekam ich einen Anruf von meiner Arbeitskollegin aus Hamburg. Sie informierte mich, dass ich ab sofort in Quarantäne muss, bin Kontaktperson meines Chefs.

Er hat sich mit Corona angesteckt und liegt mit 39,5°C Fieber, Husten und Atembeschwerden zu Hause.

IMPFSTATUS !

In Mecklenburg-Vorpommern werden bei der Berechnung der Corona-Inzidenzen die Neuinfizierten mit unbekanntem Impfstatus einfach den Umgeimpften zugeschlagen.

Am Stichtag 3. Dezember 2021 handelte es sich nach Recherchen der Zeitung „Die Welt“ um rund 690 Fälle und damit mehr als die Hälfte der 1.211 Neuinfizierten.

SAITEN SATZ !

Ich bin Musiker – vor ein paar Tagen wollte ich Gitarrensaiten kaufen.

Ich durfte nicht eintreten …

„2G“– tut mir leid, sagte der Verkäufer – „Ich darf Sie nicht einlassen.“

1 Woche später durfte ich auf einer 2G-Veranstaltung mit einem negativen Test für ein ungetestetes Publikum spielen.

Leider durfte meine Frau nicht mitkommen … Sie war zwar gesund, aber nicht geimpft!