KRANKSCHREIBUNG UND BETREUUNG VON INFIZIERTEN

Zur Krankschreibung von Infizierten sieht der Gesetzgeber folgende Regelung vor: „Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie gilt eine Sonder Regelung: Ärzte dürfen Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache für die Dauer von bis zu sieben Tagen krankschreiben. Die AU kann einmalig um bis zu weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Diese Regelung gilt bis 31.3.2022.“

Nicht alle Ärzte machen von dieser Regelung Gebrauch, sondern bestellen sich diese hochansteckenden Patienten mit Atemwegserkrankungen in sogenannte Infekt-Sprechstunden. Häufig auch ohne Termin sitzen dann Dutzende im kleinen Warteraum oder müssen auf der Straße (oft sehr lange) stehen. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das der Genesung von Patient*innen dient. Hinzu kommt: einerseits sofortige Quarantäne für noch Gesunde während Kranke in Praxen erscheinen müssen. Den guten alten Hausbesuch gibt es ja schon lange nicht mehr, höchstens für bettlägerige Patienten. Oft gibt es auch für schwer kranke Patienten erst sehr spät Termine und in der Regel keine Hausbesuche. Geimpft wird dagegen auch am Wochenende.