MIT ODER WEGEN ?

MIT ODER WEGEN ?

Es gibt immer wieder Unklarheiten, ob Patienten in den Krankenhäusern von MV wegen Corona oder aufgrund einer anderen Krankheit eingeliefert werden. Laut dem Sprecher des Gesundheitsministeriums, Kujat, waren es vom 24.-31.1.22 insgesamt 241 Patienten und davon 144 mit der Hauptdiagnose Covid-19.

MINDEST LOHN !

MINDEST LOHN !

In einer gemeinsamen Erklärung der zuständigen Pflegekommission mit dem Gesundheits. und Arbeitsministerium sollen die Pflegekräfte ab 1.9.2022 neue Mindestlöhne erhalten. Demnach sollen die Hilfskräfte bis Ende 2023 schrittweise von aktuell 12€ auf 14,15€ erhalten, die qualifizierten Hilfskräfte von 12,50€ auf 15,25€ und die Pflegekräfte von 15€ auf 18,25 €. Die Erhöhungen sollen stufenweise am 1.9.2022, am 1.5.2023 und am 1.12.2023 vorgenommen werden. Bereits am 1.4.2022 erhalten Hilfskräfte 12,55€, qualifizierte Hilfskräfte 13,20€ und Pflegekräfte 15,40€ die Stunde. Darüber hinaus soll der Urlaub für Beschäftigte mit einer 5 Tage-Woche in 2022 um 7 Tage und für 2023 und 2024 jeweils um 9 Tage erhöht werden. Damit würde der Urlaubsanspruch auf 29 Tage steigen.

Das beudetet ja, dass sie bislang nur 20 Tage Anspruch hatten !

NOVAVAX UND NUN ?

NOVAVAX UND NUN ?

Der neue Impfstoff, der im Abstand von 3 Wochen verabreicht werden soll und quasi ein Lockmittel für die Beschäftigten im Pflegebereich sein sollte, wird wohl zum Ladenhüter. Die Priorisierung der 2400 Dosen hat der Landkreis Nordwestmecklenburg aufgehoben, weil sich nur 77 Menschen gemeldet haben. Für Mecklenburg-Vorpommern wurden 76.000 Dosen bestellt und die Nachfrage liegt hier nur im dreistelligen Bereich.

FFP2-MASKEN

FFP2-MASKEN

Durch die „Lockerungen“ müssen im Einzelhandel nun FFP2-Masken getragen werden. Laut der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene wird aber die Wirkung im Alltagsbereich in Zweifel gezogen. An der Uni-Klinik in Greifswald müssen Medizinstudenten nun ihren Bart abrasieren, damit die FFP2-Masken richtig sitzen und Wirkung zeigen.

ANGEHÖRIGE UND NACHBARN MÜSSEN AUSHELFEN

ANGEHÖRIGE UND NACHBARN MÜSSEN AUSHELFEN

Nachdem Gesundheitsminister Lauterbach bekräftigt hat, die Impfpflicht im Pflegebereich zum 15.3.2022 durchzusetzen – „wenn es zu Ausfällen des Personals kommt, müssen dann eben Angehörige und Nachbarn aushelfen“! – nimmt die Skepsis weitgehend zu.

Bayerns Söder wollte Spielräume nutzen und die Pflicht vorläufig aussetzen, wurde aber dann von seinem Gesundheitsminister Holetschek relativiert. Justizminister der FDP-Buschmann – dazu: „Im Rechtsstaat gelten Gesetze. Wenn sich die Regierenden selbst aussuchen, an welche Gesetzte sie sich halten und an welche nicht, ist die Tyrannei nicht mehr fern.“ (SVZ 11.2.2022). Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag ab.

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ZUM URSPRUNG DES VIRUS

ZUM URSPRUNG DES VIRUS

WOHER KAM DIE FURIN-SPALTSTELLE ?

Sars-CoV-2 vom Tier auf den Menschen übergegangen? Aus dem Labor entwichen?
Michael Jäger zum Stand der Debatte über den Ursprung des Virus:

Am 3. Februar 2022 veröffentlichte die NZZ ein langes Interview mit Roland Wiesendanger, dem in Hamburg forschenden Nanophysiker, der es für wahrscheinlich hält, dass Sars-CoV-2 dem Wuhan Institute of Virology entwichen sein könnte. Der Virologe Christian Drosten antwortete am 9. Februar in einem SZ-Interview. Wir erinnern uns: Der erste Fall von Ansteckung mit Sars-CoV-2 soll sich Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan ereignet haben. Dort wurden auf einem Fleischmarkt lebendige Tiere verkauft und dort, so lasen wir immer wieder, müsse das Virus vom Tier auf den Menschen übergesprungen sein. In derselben Stadt befindet sich aber auch das Institut. Von ihm ist heute bekannt, dass es zu Forschungszwecken natürliche Viren künstlich verändert, sprich für Menschen gefährlicher macht. Diese Art Forschung wird damit gerechtfertigt, dass man sagt, man wolle mögliche Wege der Evolution herausfinden, um der Natur zuvorzukommen. …

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KRANKSCHREIBUNG UND BETREUUNG VON INFIZIERTEN

KRANKSCHREIBUNG UND BETREUUNG VON INFIZIERTEN

Zur Krankschreibung von Infizierten sieht der Gesetzgeber folgende Regelung vor: „Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie gilt eine Sonder Regelung: Ärzte dürfen Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache für die Dauer von bis zu sieben Tagen krankschreiben. Die AU kann einmalig um bis zu weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Diese Regelung gilt bis 31.3.2022.“

Nicht alle Ärzte machen von dieser Regelung Gebrauch, sondern bestellen sich diese hochansteckenden Patienten mit Atemwegserkrankungen in sogenannte Infekt-Sprechstunden. Häufig auch ohne Termin sitzen dann Dutzende im kleinen Warteraum oder müssen auf der Straße (oft sehr lange) stehen. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das der Genesung von Patient*innen dient. Hinzu kommt: einerseits sofortige Quarantäne für noch Gesunde während Kranke in Praxen erscheinen müssen. Den guten alten Hausbesuch gibt es ja schon lange nicht mehr, höchstens für bettlägerige Patienten. Oft gibt es auch für schwer kranke Patienten erst sehr spät Termine und in der Regel keine Hausbesuche. Geimpft wird dagegen auch am Wochenende.

UMSETZUNG DER EINRICHTUNGS­BEZOGENEN IMPFPFLICHT

UMSETZUNG DER EINRICHTUNGS­BEZOGENEN IMPFPFLICHT

EINSCHÄTZUNGEN EINER FACHKRAFT

Klar ist aus derzeitiger Sicht eigentlich gar nichts. Keiner weiß, wie die praktische Umsetzung erfolgen soll. Die Arbeitgeber melden Mitte März ihr umgeimpftes Personal, bis dahin und darüber hinaus dürfen alle weiter arbeiten. Nun kommen die bereits jetzt völlig überlasteten Gesundheitsämter ins Spiel und sprechen ggf. ein Betretungsverbot aus. In welcher Form diese Meldung passieren soll ist ebenfalls unklar. Auf keinen Fall darf der Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt kündigen, da begibt er sich juristisch auf recht dünnes Eis. Auch für die Angestellten ist es nicht ratsam, selbst zu kündigen.

Das Worst Case Szenario wäre, wenn dennoch alle nicht Geimpften sowie die Kolleginnen, welche nicht geboostert werden wollen, ausfallen. Wir haben schon jetzt in allen Bereichen unbesetzte Stellen sowie auch hohe Krankenstände. Das heißt im Umkehrschluss, noch mehr Überstunden, noch mehr einspringen, kein geregeltes frei am Wochenende. Patienten in der ambulanten Pflege würden wir zuerst absagen. Diese müssten dann von Angehörigen versorgt werden. Neue Bewohner im Pflegeheim und in den Demenz- Wohngruppen werden schon jetzt nicht mehr aufgenommen, weil wir nicht wissen wie sie in der Zukunft adäquat versorgen werden können.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport fordert von den Pflegeeinrichtungen alle 2 Wochen eine Abfrage zum Impfstatus aller MA, die Einrichtungsleitungen sind verpflichtet diese zu erfassen und weiterzuleiten. Das sind riesige Dateien mit Erfassung der 1./2./3. Impfung bzw. Genesung oder ohne Impfung. Das alles noch nebenbei. Natürlich wird auch der Impfstatus aller Wohngruppen und Heimbewohner abgefragt sowie in den Betreuten Wohnanlagen. Zusätzlich soll der Impfstatus aller Kunden in der ambulanten Pflege erhoben werden. Ein Datenwust, der „nebenbei“ von den Pflegeeinrichtungen erhoben werden soll. Eine Zumutung!