UMSETZUNG DER EINRICHTUNGS­BEZOGENEN IMPFPFLICHT

EINSCHÄTZUNGEN EINER FACHKRAFT

Klar ist aus derzeitiger Sicht eigentlich gar nichts. Keiner weiß, wie die praktische Umsetzung erfolgen soll. Die Arbeitgeber melden Mitte März ihr umgeimpftes Personal, bis dahin und darüber hinaus dürfen alle weiter arbeiten. Nun kommen die bereits jetzt völlig überlasteten Gesundheitsämter ins Spiel und sprechen ggf. ein Betretungsverbot aus. In welcher Form diese Meldung passieren soll ist ebenfalls unklar. Auf keinen Fall darf der Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt kündigen, da begibt er sich juristisch auf recht dünnes Eis. Auch für die Angestellten ist es nicht ratsam, selbst zu kündigen.

Das Worst Case Szenario wäre, wenn dennoch alle nicht Geimpften sowie die Kolleginnen, welche nicht geboostert werden wollen, ausfallen. Wir haben schon jetzt in allen Bereichen unbesetzte Stellen sowie auch hohe Krankenstände. Das heißt im Umkehrschluss, noch mehr Überstunden, noch mehr einspringen, kein geregeltes frei am Wochenende. Patienten in der ambulanten Pflege würden wir zuerst absagen. Diese müssten dann von Angehörigen versorgt werden. Neue Bewohner im Pflegeheim und in den Demenz- Wohngruppen werden schon jetzt nicht mehr aufgenommen, weil wir nicht wissen wie sie in der Zukunft adäquat versorgen werden können.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport fordert von den Pflegeeinrichtungen alle 2 Wochen eine Abfrage zum Impfstatus aller MA, die Einrichtungsleitungen sind verpflichtet diese zu erfassen und weiterzuleiten. Das sind riesige Dateien mit Erfassung der 1./2./3. Impfung bzw. Genesung oder ohne Impfung. Das alles noch nebenbei. Natürlich wird auch der Impfstatus aller Wohngruppen und Heimbewohner abgefragt sowie in den Betreuten Wohnanlagen. Zusätzlich soll der Impfstatus aller Kunden in der ambulanten Pflege erhoben werden. Ein Datenwust, der „nebenbei“ von den Pflegeeinrichtungen erhoben werden soll. Eine Zumutung!