IMPFPFLICHT !

DIE IMPFPFLICHT IN PFLEGEBERUFEN

Die Impfpflicht in Pflegeberufen zum 15.3.2022 ist in den Kommunen und Landkreisen heftig umstritten. Die Gesundheitsämter wären am Limit und könnten keine zusätzlichen Prüfaufgaben übernehmen. Der Kreis Vorpommern-Greifswald erklärte, sie werden die Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht durchsetzen! Die Gesetzeslage ist äußerst unklar. So müssen die rund 400 Landkreise selbst entscheiden. Die „Freistellung“ von Ungeimpften ist ebenfalls nicht geklärt. Die Weiterbeschäftigung geht in jedem Fall solange, bis sich das entsprechende Gesundheitsamt gemeldet hat. Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen rechnen mit Klagen der Beschäftigten und Klagen der Angehörigen, wenn eine entsprechende Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.

Reinhard Berner, Klinikdirektor der Dresdner Kinderklinik und Mitglied des Corona-Expertenrates des Bundes, hat sich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen und setzt sich für das Wohl des Kindes ein.

Laut dem Fernsehmagazin Frontal arbeiten bundesweit 1,7 Mio. Menschen in Pflegeberufen. Nach Schätzungen sind davon über 11% ungeimpft = 187.000. Allein im Raum Stuttgart gibt es rund 4.000 Ungeimpfte.

Die Beschäftigten bei Caritas in der ambulanten Pflege in Berlin betreuen täglich 28 Menschen (Hausbesuche). Fällt dort einer aus, weil er nicht weiter beschäftigt werden kann, würde sich die Zahl verdoppeln und das wäre nicht mehr leistbar.

Zu dem sehr schnell beschlossenen 1. Gesetz der neuen Bundesregierung und den fehlenden Ausführungsbestimmungen des Gesetzes wollte Gesundheitsminister Lauterbach auf Anfrage von „Panorama“ keine Auskunft geben. Dafür sprang aber der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dr. Dahmen, für ihn in die Bresche. Es wird nach ihm eine vollständige Impfpflicht geben und das Gesetz müsste dann eben noch einmal „nachgeschärft“ werden, um die Patienten zu schützen. Nach seiner Aussage hätten die Arbeitgeber die Pflicht, ungeimpftes Personal freizustellen und zu überprüfen, ob der Impfnachweis stimmt. Viele Leiter der entsprechenden Betriebe sehen sich dazu nicht in der Lage. Das stimmt aber auch nicht. Erst einmal muss das Gesundheitsamt die Betriebe anschreiben und dann, wenn die Betriebe nachweisen, das sonst der Betrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten ist, prüfen, ob es Ausnahmen gibt, um den Ablauf sicher zu stellen. Aber die Ausnahmen könnten zum Dauerkonflikt werden. Wenn die Ausnahmen zur Regel werden, wird es zum Scheingesetz. Einige Kliniken prophezeiten schon, dass dann Abteilungen geschlossen werden müssten. Dr. Dahmen dazu, dann müssten eben Betten abgebaut werden.

Bei den Artemed-Kliniken in Freiburg mit 1.750 Beschäftigten wurde bereits am 1.1.2022 die Impfpflicht durchgesetzt. 100 Beschäftigte wurden ohne Lohnfortzahlung „freigestellt“. Hoffentlich klagen einige dagegen!