ES GEHT UM IMPFNEBENWIRKUNGEN

Das RKI kündigte an, keine wöchentlichen Berichte mehr über Effektivität von Impfungen zu bringen. Einige sehen darin eine Verschleierung der Nebenwirkungen. Nach einer Studie der Berliner Charité gab es Impfnebenwirkungen von 0,8%, während das Paul-Ehrlich-Institut von 0,2 % spricht. Dabei ist dieser Streit uninteressant. Wichtiger wäre eine umfassende Aufklärung, aber dazu fehlen einerseits umfassende wissenschaftliche Untersuchungen und dazu noch die Bereitschaft der Betroffenen und Ärzte, sämtliche Nebenwirkungen auch zu melden. Damit endlich ein klareres Bild geschaffen werden kann, ob nun diese Impfungen wirklich eine wirkungsvolle Antwort auf Corona sein kann. In MV sind bislang 94 Anträge auf Entschädigung gestellt worden.  6 Anträge wurden abgelehnt. Zwei Betroffene haben die Anträge zurückgezogen und 3 wurde an andere Bundesländer verwiesen. Das ging aus einer Anfrage der SVZ an das Gesundheitsministerium hervor. Die häufigsten Probleme waren Herzprobleme, Atembeschwerden, Erschöpfung, Schlaganfall und Thrombose. Ein Antrag wurde bislang bewilligt, weil hier ein sogenannter Spritzenabszess vorlag. Das RKI definiert einen Impfschaden als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.“ Darunter kann man viel oder wenig verstehen. Wichtig ist allemal, sowie irgendwelchen Nebenwirkungen auftreten, den betroffenen Arzt zur Meldung zu drängen und die Anträge zu stellen. Denn noch einmal: Die herstellenden Impfmittelkonzerne haben Haftungsschäden vertraglich an den deutschen Staat abgetreten!