BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BESTÄTIGT IMPFPFLICHT IM GESUNDHEITSWESEN

Das Gericht hält den Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen verfassungsrechtlich wichtiger, als die Beeinträchtigung der Grundrechte für die Beschäftigten in diesem Bereich. Bundesminister Lauterbach bedankte sich bei den Einrichtungen, die die Impfpflicht durchgesetzt haben und jubelt: „Sie haben großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikron-Welle nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat.“ (SVZ -20.5.22). Die Sozialverbände aber fordern weiter die Abschaffung der Impfpflicht und bezweifeln die Sinnhaftigkeit. Für die von den 1116 Einrichtungen gemeldeten 6200 Ungeimpften oder mit ungeklärten Staus in MV wurden inzwischen 270 ein Impfnachweis nachgereicht. Für die anderen wurde bislang aber noch kein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot verhängt. Das Gesundheitsministerium spricht von frühestens August bis es zu solchen Schritten kommen könnte. Das liegt einerseits an dem Bürokratismus, andererseits aber neben der Personalknappheit auch an dem fehlenden Sinn. Der Pflegeverband weist darauf hin, dass die Beschäftigen sich impfen lassen müssen, die Betroffenen aber Besuch von Ungeimpften erhalten dürfen. Er setzt sich für die Aussetzung ein.