Das RKI hat eigenverantwortlich die Frist auf 3 Monate verringert. Scheinbar gibt es dazu aber keine richtige Untersuchung. Deshalb Gesundheitsminister Lauterbach: „Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenen-Status möchte ich selbst und direkt entscheiden. Sonst trage ich die politische Verantwortung für das handeln anderer“ (SVZ – 17.2.22). Berliner Richter erklärten die Verkürzung durch das RKI für rechtswidrig.