BERUFSVERBOTE & GESETZESGRUNDLAGEN
Aktuelle Beschlüsse vom 20. März 2022
Das neue Infektionsschutz-Gesetz wurde nun mit 388 zu 277 Stimmen bei 2 Enthaltungen vom Bundestag verabschiedet. Nachdem viele Länder um uns herum die Maßnahmen schon früher aussetzten – Österreich sogar die beschlossene Impfpflicht – sollen nun auch hier zum 20.3.22 die vorgegebenen Maßnahmen fallen. Bei entsprechenden „Hotspots“ sollen nun die einzelnen Länder in der Lage sein, die aus ihrer Sicht dann notwendigen Verschärfungen – auch dann noch regional – vorzunehmen. Das stieß auf zunehmende Kritik wegen der Unüberschaubarkeit der Regeln. Einige Bundesländer – so auch Mecklenburg-Vorpommern – wollen die derzeitigen Regeln aber bis zum 2.April beibehalten. Laut Lars Kaderali, Greifswalder Bioinformatiker und Mitglied des bundesweiten Corona-Expertenrates befinden wir uns in MeckPomm bereits in der 6. Welle wegen der ansteigenden Inzidenzzahlen (derzeit über 2000).
Aber die Belastungen der Intensivstationen haben sich bundesweit entspannt. Mitte März waren rund 2500 Menschen dort in Behandlung. Mit den Lockerungen wird auch wieder der Weg frei gemacht für volle Stadien bei Sportveranstaltungen, Fernreisen, Kreuzfahrten – die Menschen sollen wieder ihre „Freiheit“ (welche?) zurückbekommen und alle Kritikpunkte, die Corona einmal in den Vordergrund gerückt hatte – besonders der Zustand des Gesundheitswesens – sind vergessen.
In den Betrieben entfällt die 3-G-Regelung und die Testverpflichtung. Über die Maskenpflicht können die Unternehmen selbst entscheiden.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15.März ist bei der Lockerungsdebatte etwas in den Hintergrund gerückt. Laut Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern sind rund 5 bis 10% der Pflegekräfte nicht geimpft. Die digitale Meldeplattform ist nach anfänglichen Schwierigkeiten eingerichtet und alles geht nun seinen Gang. Die Deutsche Stiftung für Patientenschutz kritisierte, dass mit diesem Gesetz die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar sei. Wegen der Versorgungsengpässe forderte die CDU-Landtagsabgeordnete Hoffmeister, eine Überprüfung der Quarantäne-Regeln.
„Insbesondere asymptomatische Menschen, aber auch Menschen mit nur sehr schwachen Symptomen können ohne größere Probleme ihrer Arbeit nachgehen, vor allem dann, wenn der Arbeitsplatz Teil der kritischen Infrastruktur unseres Landes ist.“ (laut SVZ v. 17.3.22) Allein bei den Helios-Kliniken in Schwerin gibt es derzeit 300 Krankenfälle beim Personal und deshalb müssen OPs verschoben werden. Da die Gesundheitsämter derzeit mit der Überprüfung überlastet sind, wird bei der Kontaktpersonen-Verfolgung derzeit weitgehend auf Eigenverantwortung gesetzt.
Allgemeine Impfpflicht: Die Stunde der Wahrheit im deutschen Bundestag
Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht
Der nachfolgende Link mit dem vollen Text des Gesetzentwurfes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG) wurde als interfraktioneller Antrag eingebracht. Zusätzlich werden noch andere Anträge eingebracht.
Link zum vollständigen Gesetzentwurf >>>
Der Text für das Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht. Ist umfangreich und in Teilen für Nicht-Juristen unübersichtlich und unverständlich. Deshalb hier nur einige der wichtigen Punkte:
- Wer sich weigert, muss bis zu 2500 Euro Bußgeld zahlen. Aber: Die Erzwingungshaft wird ausgeschlossen. Interessante Begründung: „Die Beschränkung der Zwangsmittel auf das Zwangsgeld und der Ausschluss der Ersatzzwangshaft bzw. Erzwingungshaft sind aus gesellschaftspolitischen Gründen gerechtfertigt. Die zuständigen staatlichen Stellen sind längere Zeit davon ausgegangen, dass eine Impfpflicht nicht erforderlich sein werde, und haben dies entsprechend kommuniziert. Vor diesem Hintergrund würde eine mit dem vollen Arsenal staatlicher Zwangsmittel verknüpfte Impfpflicht als besonders schwerwiegend empfunden werden, so dass in diesem Ausnahmefall von diesen Zwangsmitteln nur eingeschränkt Gebrauch gemacht werden soll.“
- Schwangere ab dem dritten Monat unterliegen ebenfalls der Impfpflicht. Begründung: „Die Schwangerschaft an sich ist ein relevanter Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe. Die Impfung erzeugt in gleichem Maße bei Schwangeren wie bei Nicht-Schwangeren eine sehr gute Schutzwirkung vor Infektion und schweren Verläufen (Hospitalisierung)“.
Und selbst entlarvend folgt der Satz: „Es liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von COVID-19 Impfstoffen bei Schwangeren vor.“
Soweit das Gesetz. In der Begründung finden sich alle bekannten und widerlegbaren Gründe. Falls die Verabschiedung des Gesetzes erfolgt, kann man nur hoffen, dass fähige Juristen das Werk in Stücke zerpflücken.
Der Druck auf die Ungeimpften
Der Druck auf die Umgeimpften in den Betrieben steigt. Viele UnternehmerInn erlassen Maßnahmen, die über die aktuelle Gesetzeslage hinausgehen. Häufig üben aber auch die bereits geimpften KollegInnen einen Druck auf die Ungeimpften aus. Deshalb haben sich auch viele Menschen aus Angst um ihren Arbeitsplatz impfen lassen.
Wir haben versucht, hier einige wichtige Fragen des Arbeitsrechts zusammen zu stellen. Dabei geht es uns vorwiegend und Fragen wie
– Kündigung
– Maskenpflicht
– Teilnahme an Demonstrationen
Einige der folgenden Beiträge im PDF haben wir gekürzt, einige wichtige Aussagen fett hervorgehoben.
Tipps & Hinweise >>> DOWNLOAD PDF
Corona & Lohnfortzahlung
Immer wieder wurde in der Presse lanciert, dass Ungeimpfte in bestimmten Fällen keine Lohnfortzahlung mehr bekommen. Wir haben hier ein paar Beiträge zusammengestellt, die das Thema behandeln. Bislang hat der Staat den Unternehmen die Lohnfortzahlung wegen Corona-Erkrankte oder wegen Quarantäne bezahlt. Durch das neue Gesetz vom November ändert sich das aber für Ungeimpfte. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Debatte um die gesetzliche Impfpflicht erste Überlegungen, die „Nicht-Geboosterten“ in Quarantänefall den Ungeimpften gleichzustellen und keine Lohnfortzahlung zu leisten. Auch in der Leistungsabteilung der Bundesanstalt für Arbeit gibt es jetzt schon Überlegungen, den Ungeimpften bei Arbeitslosigkeit entweder die Leistung zu kürzen oder gar zu verweigern, weil sie ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Aber das alles müsste dann – wenn es überhaupt kommt – in dem Impfpflichtgesetz behandelt werden.
Weitere Informationen >>> DOWNLOAD PDF
Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Handreichung zur Impfprävention in Bezug
auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten >>> DOWNLOAD PDF
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 >>> DOWNLOAD PDF
Fachaufsichtliche Weisung zur Umsetzung des § 20a IfSG in M-V >>> DOWNLOAD PDF
Prozessschema zum behördlichen Entscheidungsablauf >>> DOWNLOAD PDF
Fließschema zur landesweit einheitlichen Verfahrensweise >>> DOWNLOAD PDF
Formulare & Aufklärungsbögen
Aufklärungsmerkblatt Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 >>> DOWNLOAD PDF
Einwilligungserklärung Schutzimpfung gegen COVID-19 >>> DOWNLOAD PDF
Bericht über unerwünschte Ereignisse an das Paul-Ehrlich-Institut >>> DOWNLOAD PDF
Nebenwirkungen selbst melden >>> DOWNLOAD PDF